Stromanbieter insolvent

Insolvenz eines Stromanbieters: Was Kunden tun können

„Die zur FlexStrom-Gruppe gehörenden Energieanbieter FlexStrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie haben am 12. April 2013 Insolvenz angemeldet. Auch wenn zunächst eine Weiterbelieferung der Kunden angekündigt wurde, haben die Unternehmen hiervon am 19. April wieder Abstand genommen: Die Belieferung wurde eingestellt. Knapp zwei Wochen später, am 25. April, gab auch das vierte Unternehmen der Gruppe, die FlexGas GmbH, die Insolvenz bekannt. Die Übernahme durch einen potenziellen Investor war nach genauer Einsicht in die finanzielle Lage geplatzt.“

• Der obenerwähnte Fall könnte jedem Stromanbieter widerfahren, doch welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den Kunden?
• Welche Rechte können Sie geltend machen und welche Verpflichtungen bestehen auch weiterhin gegenüber den Energieanbietern?

Im Folgenden haben wir eine Reihe von Punkten zusammengetragen.

Wie erfolgt die Belieferung der Kunden nach der Insolvenz?

Die Belieferung der Kunden wurde angesichts der Insolvenz eingestellt. Doch betroffene Verbraucher müssen nicht befürchten, im Dunkeln zu sitzen oder kalt duschen zu müssen. Sowohl die Strom- als auch die Gasversorgung wird vom örtlichen Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung übernommen. Allerdings ist es ratsam mit Beginn des Belieferungsstopps den Zählerstand abzulesen und den Wert sowohl an den Grundversorger als auch an den zuständigen Netzbetreiber sowie das betreffende insolvente Unternehmen zu übermitteln. Auf diese Weise wird eine korrekte Abrechnung sichergestellt.

Wie finde ich einen neuen Anbieter?

Da in der Regel die Grund- bzw. Ersatzversorgungstarife zu den teuersten am Markt gehören, empfiehlt es sich für die von der Insolvenz betroffenen Kunden, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Nach Beginn der Belieferung in der Ersatzversorgung können Kunden innerhalb von drei Monaten zu einem anderen Versorger wechseln. Wird diese Frist versäumt, werden die Kunden automatisch im Grundversorgungstarif beliefert. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Mithilfe eines Tarifrechners im Internet können Sie schnell die an Ihrem Ort verfügbaren Anbieter sowie deren Tarife miteinander vergleichen. Die verschiedenen Filter ermöglichen es Ihnen zudem, die Suche gemäß den eigenen Präferenzen zu gestalten.

Muss ich meinen alten Vertrag kündigen?

Um einen reibungslosen Wechsel zu einem neuen Anbieter bzw. Tarif sicherzustellen, sollten Sie Ihrem bisherigen, insolventen Versorger im Rahmen des Sonderkündigungsrechts aus wichtigem Grund (gemäß Paragraf 314 BGB) kündigen. Es empfiehlt sich, die Kündigung in schriftlicher Form und per Einschreiben mit Rückschein an das betreffende Unternehmen zu senden.

Müssen Forderungen aus dem bestehenden Vertrag weiter geleistet werden?

Mit Beginn des Belieferungsstopps können Sie die Zahlungen an das betreffende insolvente Unternehmen einstellen. Der zuständige Grundversorger wird Ihnen schriftlich mitteilen, ab welchem Datum die Belieferung in der Ersatzversorgung begonnen hat.

Erhalte ich Guthaben, geleistete Vorauskasse oder gezahlte Abschläge zurück und was geschieht mit meinem Bonus?

Aus insolvenzrechtlichen Gründen ist es den betreffenden Unternehmen derzeit nicht gestattet, ein etwaiges Guthaben, einen Bonus, die bereits geleistete Vorauskasse oder gezahlte Abschläge auszubezahlen. Dabei ist es unerheblich, ob die betreffenden Posten den Kunden vorab bestätigt wurden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsprechende Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter, geltend zu machen. Haben Sie Ihre Forderung zur Aufnahme in die Insolvenztabelle angemeldet, werden Sie unter Umständen eine Quotenzahlung auf Ihre Forderung erhalten. Wann und in welcher Höhe eine solche Zahlung erfolgen wird, ist derzeit noch unbekannt. Diesbezügliche Entscheidungen trifft allein der Insolvenzverwalter.

Wie melde ich meine Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter an?

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Kunden ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter einreichen. Jeder Gläubiger, also auch Kunden mit offenen Forderungen, erhalten nach Eröffnung des Verfahrens eine automatische Mitteilung sowie ein vorgefertigtes Anmeldeformular vonseiten des Insolvenzverwalters. Angesichts der großen Gläubigerzahl kann dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen.

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